Pflegegeld, Pflegesachleistung und Kombinationsleistung
Damit das Geld Sie vom ersten Monat der Leistungspflicht der Pflegeversicherung so erreicht, wie Sie es sich wünschen, gilt es, einige Begrifflichkeiten voneinander abzugrenzen.
Dies ist wichtig, da bei jeder Pflegestufe entweder das Pflegegeld, die Pflegesachleistung oder die Kombination aus beiden Möglichkeiten gewählt werden kann.
Seit der Pflegereform 2013 bekommen Menschen mit erhöhtem Betreuungsbedarf mehr Pflegegeld und Pflegesachleistungen.
Pflegesachleistung
Die Pflegesachleistung können pflegebedürftige Menschen abrufen, wenn sie einen professionellen ambulanten Pflegedienst wie beispielsweise die PTS Pflegeteam Sanitas GmbH beauftragen.
Die Höhe der Pflegesachleistung ist in jeder Pflegestufe unterschiedlich und wesentlich höher als das Pflegegeldleistung.
Pflegesachleistung monatlich ohne erhöhten Betreuungsbedarf:
Pflegestufe 1 468 Euro
Pflegestufe 2 1.144 Euro
Pflegestufe 3 1.612 Euro
Pflegesachleistung monatlich bei Menschen mit erhöhtem Betreuungsbedarf (z.B. Demenz, psychiatrische Erkrankungen):
Pflegestufe 0 231 Euro
Pflegestufe 1 689 Euro
Pflegestufe 2 1.298 Euro
Pflegestufe 3 1.612 Euro
Alternative Pflegegeldleistung
Das Pflegegeld ist eine Art Aufwandsentschädigung für Mehrkosten, die durch die Pflege entstehen. Ebenfalls hat der Pflegebedürftige die Möglichkeit, den Menschen, die ihn pflegen eine finanzielle Anerkennung zukommen zu lassen. Die Höhe des Pflegegeldes unterscheidet sich nach der vorliegenden Pflegestufe.
Pflegegeldleistung monatlich ohne erhöhten Betreuungsbedarf:
Pflegestufe 1 244 Euro
Pflegestufe 2 458 Euro
Pflegestufe 3 728 Euro
Pflegegeldleistung monatlich bei Menschen mit erhöhtem Betreuungsbedarf (z.B. Demenz, psychiatrische Erkrankungen):
Pflegestufe 0 123 Euro
Pflegestufe 1 316 Euro
Pflegestufe 2 545 Euro
Pflegestufe 3 728 Euro
Wenn Sie Pflegegeld beziehen, fordert Ihre Pflegekasse einen regelmäßigen Beratungseinsatz durch einen ambulanten Pflegedienst.
Kombinationsleistung
Sie verbindet die Pflegegeldleistung mit der Pflegesachleistung. Wenn beispielsweise ein ambulanter Pflegedienst mit seiner Rechnung die Pflegesachleistung nicht ausschöpft, wird der Restbetrag bis zur Obergrenze der Pflegesachleistung als Pflegegeld auf das Konto des Pflegebedürftigen gezahlt.
Ein Beispiel:
Sie beauftragen die PTS Pflegeteam Sanitas GmbH mit dem wöchentlichen Fußbad bei Vorliegen der Pflegestufe 1 (468 Euro).
Angenommen, Sie würden für das Duschbad 15% der Pflegesachleistung verbrauchen, blieben noch 85% des Budgets übrig.
Da Sie die Kombinationsleistung gewählt haben, erhalten Sie nun 85% des Ihnen bei Pflegestufe 1 zustehenden Pflegegeldes.
Beispiel Kombinationsleistung Pflegesachleistung:
bei Pflegestufe 1: 468 Euro
davon 15% verbraucht: 94 Euro
Pflegegeld bei Pflegestufe 1: 244 Euro
davon 85% übrig: 207 Euro
Die Kombinationsleistung ist die am häufigsten gewählte Variante, wenn ein ambulanter Pflegedienst an der pflegerischen Versorgung beteiligt ist.
Bitte sprechen Sie uns an, wenn wir etwas für Sie tun können. Über Kontakt sind wir jederzeit für Sie erreichbar.