Pflege in Kleinmachnow

Entlastungsleistungen

Für Menschen mit einer Pflegestufe sowie Menschen, die zusätzlich einen erhöhten Betreuungsbedarf haben, stellt die Pflegeversicherung monatliche zusätzliche Pflegesachleistungen zur Verfügung, um damit Angebote wie beispielsweise die stundenweise Entlastung pflegender Angehöriger oder Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz  zu finanzieren.

Anspruchsberechtigt sind aber auch Betreuungsbedürftige, die bislang noch keine Pflegestufe haben. Diese werden nach Antragstellung und Bewilligung dann der Pflegestufe 0 zugeordnet.

Sofern der Pflege- oder Betreuungsbedürftige in seiner Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt ist ( z. B. bei demenzbedingten Ausfällen ), können hierfür auf Antrag monatlich 104 bis zu 208 Euro in Anspruch genommen werden. Somit steht ein Budget in Höhe von 1.248 bis zu 2.496 Euro jährlich zur Verfügung. Wichtig ! Dieses Geld wird dem Pflege-/Betreuungsbedürftigen nicht bar ausgezahlt.

Sollte das Jahresbudget bis zum Ende des aktuellen Kalenderjahres nicht aufgebraucht sein, kann es bis Ende Juni des Folgejahres in Anspruch genommen werden.

Darüber hinaus ist es nun möglich, zusätzliche Leistungen der Betreuung zu erhalten, die vom monatlichen Budget der Pflegesachleistung abgespalten werden. Hierzu stehen maximal 40% der monatlichen Summe der Pflegestufe zur Verfügung.

Das Budget der zusätzlichen Betreuungsleistungen kann nun auch für hauswirtschaftliche Leistungen wie beispielsweise die Haushaltspflege verwendet werden.

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